Wir beraten Sie im Bereich Erbschafts- und Schenkungssteuern
Ihr Steuerberater in Frankfurt Bergen-Enkheim
Perfekt auf Sie abgestimmte Beratung und Betreuung
Im Falle einer Erbschaft oder eine Schenkung müssen Steuern an den Staat gezahlt werden. Wie hoch die Steuerlast ausfällt, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Als fachkundige Experten auf dem Gebiet der Erbschaft- und Schenkungssteuer sind wir Ihnen gerne dabei behilflich, die Summe der zu zahlenden Steuern so gering wie möglich zu halten.
Im Wesentlichen wirken sich Geschenke und Erbe steuerlich gleich aus. Die Höhe der veranlagten Steuern richtet sich maßgeblich nach dem Verwandtschaftsgrad der beteiligten Personen. Hier gibt es die Möglichkeit, durch die Nutzung von Steuerfreibeträgen die Steuerlast zu senken. Hausrat, selbst genutztes Wohneigentum und Gelegenheitsgeschenke sind ebenfalls von der Steuer befreit.
Planen Sie eine Schenkung oder haben Sie geerbt, wenden Sie sich gerne mit all Ihren Fragen an uns. Wir unterstützen Sie dabei, alle Möglichkeiten der Steuersenkung bestmöglich zu nutzen, damit die Höhe der Schenkung bzw. des Erbes dadurch so wenig wie möglich gemindert werden. Auch prüfen wir für Sie, ob eine heutige Schenkung steuerlich besser wäre als eine spätere Vererbung nach Ihrem Ableben.
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